Urkunden
Kategorien: Familie & Kind
Das Standesamt der Gemeinde Kranenburg stellt jederzeit Urkunden über einen Personenstandsfall aus (Geburt, Eheschließung, Sterbefall).
Dazu muss der Personenstandsfall lediglich in der Gemeinde stattgefunden haben (Geburt, Eheschließung oder Tod in Kranenburg). Weiterhin muss das berechtigte bzw. rechtliche Interesse an einer Urkunde gegeben sein, welches vor Ort im Standesamt durch die Sachbearbeiter geprüft wird.
Ausgestellt werden unter anderem:
- Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden, Eheurkunden mit Scheidungsvermerk
- Sterbeurkunden
Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an die Ansprechpartner wenden oder zur Beantragung das Urkundenportal nutzen. Sollten Sie eine Personenstandsurkunde für die Rentenversicherung benötigen, ist diese Urkunde gebührenfrei. Sie müssen die Gebührenbefreiung dann durch einen entsprechenden Nachweis belegen (Rentenbescheid, entsprechendes Anschreiben o.Ä.).
Gebührenrahmen
- pro Urkunde: 10,00 €
- für jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 5,00 €
Kontakt
Telefon | 02826/79-0 |
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buergerservice@kranenburg.de |