Bauen und Wohnen
Sie möchten ein Haus bauen, ihr bestehendes Haus erweitern, oder andere Bauvorhaben realisieren und fragen sich, ob Sie einen Antrag stellen müssen und was es zu beachten gilt?
Hierzu haben wir hier für Sie ein FAQ mit den häufigsten Fragen zusammengestellt:
Welches Recht findet bei mir Anwendung - das Baugesetzbuch, eine Ortssatzung oder ein Bebauungsplan?
Bei der Frage, welches Recht bei Ihnen Anwendung findet, können Sie das Geoportal Niederrhein nutzen. Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Adresse die für Sie gültigen Vorschriften selbstständig aufrufen.
Liegt mein Baugrundstück im Außen- oder Innenbereich der Gemeinde Kranenburg?
Sofern keine Ortssatzung oder ein Bebauungsplan vorliegt, befindet sich Ihr Baugrundstück im Außenbereich der Gemeinde Kranenburg. Bei Unklarheiten können Sie einen Blick in das Geoportal Niederrhein werfen. Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Adresse die für Sie gültigen Vorschriften selbstständig aufrufen.
Wann kann ich eine Bauvoranfrage und wann einen Bauantrag stellen?
Bei einer Bauvoranfrage handelt es sich um eine Art Vorentscheidung. Mit einer Bauvoranfrage können Sie sich vor Baubeginn eine rechtliche Beurteilung der zuständigen Behörde einholen. Durch eine Bauvoranfrage wird jedoch kein Baurecht geschaffen, das Sie natürlich vor Baubeginn benötigen. Um mit dem Bau zu beginnen muss vorher eine Baugenehmigung beantragt und schließlich genehmigt werden.
Wie genau läuft die Antragsstellung bei einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage ab?
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve herunter und füllen es entsprechend aus.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit den entsprechenden Anhängen zur Kreisverwaltung Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve.
- Die Kreisverwaltung Kleve entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen öffentlicher Träger (wie beispielsweise der Gemeinde Kranenburg) sowie der relevanten Gesetze und informiert Sie im Anschluss darüber.
Mein Baugrundstück befindet sich in einem Neubaugebiet - was muss ich beachten?
Als erstes hilft meist der Blick in den für Ihr Neubaugebiet gültigen Bebauungsplan. Sollte der Bebauungsplan zu gewissen Dingen keine Regelungen enthalten, gilt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wo kann ich sehen, wie viel Fläche auf meinem Baugrundstück bebaut werden kann?
Im für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplan finden Sie unter der Abkürzung „GRZ“ die Grundflächenzahl für Ihre Grundstück, die bebaut werden darf. In der Regel beträgt die Grundflächenzahl 0,4, was 40 % der Grundstücksfläche entspricht.
In welchem Bereich Ihres Grundstücks gebaut werden darf, geht aus den im Bebauungsplan dargestellten Baugrenzen hervor. Sollten dort keine Baugrenzen eingezeichnet sein, ist kein bestimmter Bereich des Grundstücks für die Bebauung vorgeschrieben. In diesem Fall gelten die allgemein gültigen Baubestimmungen (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) in Verbindung mit Ihrer Baugenehmigung.
An wen kann ich mich bezüglich der Gestaltung meines Hauses wenden?
Bei Fragen rund um die Gestaltung Ihres Hauses wenden Sie sich gerne an die Bauverwaltung der Gemeinde Kranenburg, Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de.
An wen kann ich mich bezüglich der Hausnummernvergabe wenden?
Bei Fragen zur Hausnummernvergabe wenden Sie sich gerne an die Bauverwaltung der Gemeinde Kranenburg, Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de.
An wen kann ich mich in Sachen Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) wenden?
Bei Fragen rund um die Beseitigung von Abwasser, wie beispielsweise Schmutzwasser oder Niederschlagswasser, hilft Ihnen die Abteilung Tiefbau gerne weiter (Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de).
Wo kann ich erfragen, ob für mein Baugrundstück noch Anliegerbeiträge ausstehen (z. B. Kanalanschluss- oder Straßenausbaubeiträge)?
Ob für Ihr Baugrundstück noch Anliegerbeiträge ausstehen, etwa für einen Kanalanschluss oder den Straßenausbau, können Sie bei der Abteilung Tiefbau erfragen (Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de).
Wann ist mein Bauvorhaben genehmigungsfrei?
Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind, können Sie § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um kleinere Überdachungen oder Gartenhäuser. Bei Fragen melden Sie sich einfach bei der Bauverwaltung, Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de).
Wo finde ich Informationen zum Starkregenrisikomanagement im Bereich meines Baugrundstückes?
Informationen zum Starkregenrisikomanagement im Bereich Ihres Baugrundstückes finden Sie im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Abteilung Tiefbau, Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de.
An welche Versorger für Frischwasser, Gas, Strom, Internet oder Heizung kann ich mich wenden?
In unserer Versorgerliste finden Sie einen Überblick über alle Versorger für Frischwasser, Gas, Strom, Internet oder Ihre Heizung.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei der Bauverwaltung, Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: bauamt@kranenburg.de.
Weitere Fragen?
Sollte Ihre Frage damit noch nicht beantwortet sein, können Sie sich gerne an die Bauverwaltung wenden.
Kontakt
Telefon | 02826/79-640 |
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