Förderprogramme

Pauschale Denkmalförderung

Zur Förderung kleiner denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Kranenburg je zur Hälfte Fördermittel zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Instandsetzung und Sanierung eines Baudenkmals vorgesehen.

Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Nachdem die Untere Denkmalbehörde eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung erhalten hat, werden alle Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer benachrichtigt und können einen Antrag auf Inanspruchnahme der pauschalen Denkmalförderung stellen. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel begrenzt sind und eventuell nicht alle Anträge berücksichtigt werden können.

Projektbezogene Denkmalförderung

Mit der Förderung denkmalpflegerischer Einzelprojekte werden größere Maßnahmen an Baudenkmälern durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Diese Fördermaßnahme kommt für Privatpersonen, kirchliche und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer in Frage und wird durch den Antragsteller bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt.

Näheres finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD).

In einer Broschüre des MHKBD finden Sie weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen. 

Steuererleichterungen

Für genehmigte bauliche Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen und zu seiner sinnvollen Nutzung durchgeführt wurden, stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag eine Steuerbescheinigung aus. Diese kann dem Finanzamt vorgelegt werden, um eine erhöhte steuerliche Erleichterung in Anspruch nehmen zu können.

Kontakt

Untere Denkmalbehörde
Telefon02826/79-670
E-Mailbauamt@kranenburg.de