Denkmalschutz und Denkmalpflege

Untere Denkmalbehörde in Kranenburg

Die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Kranenburg ist dem Bauamt zugeordnet und übernimmt Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, um die Erhaltung der historischen Denkmalsubstanz Kranenburgs zu sichern. Die Untere Denkmalbehörde führt die Denkmallisten und arbeitet auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde

  • Information und Beratung von Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern, Baudamen und -herren und Architektinnen und Architekten im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Belangen
  • Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse nach § 9 DSchG NRW für Baudenkmäler und sich in deren unmittelbarer Umgebung befindliche Gebäude
  • Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse für Gebäude, die sich innerhalb der Denkmalbereichssatzung befinden
  • Erstellung von Stellungnahmen zu Bauanträgen für Baudenkmäler
  • Führung der Denkmalliste „Baudenkmäler“ sowie Erteilung von Auskünften mittels eines formlosen Antrags
  • Information der Eigentümerinnen und Eigentümer von Bodendenkmälern bei der Änderung und Aktualisierung von Bodendenkmälern
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen
  • Unterschutzstellung sowie Löschung von Denkmälern
  • Beratung zu Förderprogrammen

Kontakt

Untere Denkmalbehörde
Telefon02826/79-670
E-Mailbauamt@kranenburg.de