Verfahren

Alle Maßnahmen an Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern sowie Bodendenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnispflicht gilt ebenfalls für Gebäude, die sich im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung im historischen Ortskern befinden. 

Rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme können sich Denkmaleigentümer zur Beratung an die Untere Denkmalbehörde im Kranenburger Rathaus wenden. Sodann ist ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW zu stellen. Im Rahmen der Antragsbearbeitung hört die Untere Denkmalbehörde das LVR-Fachamt für Denkmalpflege im Rheinland an und entscheidet über die geplante Maßnahme.  
 

LVR

Die Denkmalfachämter des Landschaftsverbands, vertreten durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege (LVR-ABR), sind fachlich unabhängige Einrichtungen. Sie wirken bei Entscheidungen der Denkmalbehörden, bei Unterschutzstellungen und bei beabsichtigten Veränderungen an Denkmälern mit. Eine wesentliche Aufgabe der beiden Fachämter ist die Beratung in allen Fragestellungen der Bereiche Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Die beiden Internetauftritte der Fachämter stellen Informationsmaterial für Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern und Interessierte im Bereich der Bodendenkmalpflege zur Verfügung. 

Kontakt

Untere Denkmalbehörde
Telefon02826/79-670
E-Mailbauamt@kranenburg.de