Freiwillige Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Kranenburg

Sie möchten Ihre Meinung äußern und an der Gestaltung unserer Gemeinde mitwirken? Dann sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu laufenden Beteiligungsverfahren und wie Sie sich einbringen können. 

Alle laufenden formellen und freiwilligen Beteiligungsverfahren finden Sie im Beteiligungsportal der Gemeinde Kranenburg.

Leitlinien für die freiwillige Bürgerbeteiligung

Aktuell arbeitet die Gemeinde Kranenburg gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, Bürgerschaft, Verwaltung und Wirtschaft in einer Arbeitsgruppe an sogenannten "Leitlinien" für die freiwillige Bürgerbeteiligung. Die Leitlinien sollen das Regelwerk für alle Beteiligungsprojekte in der Zukunft sein. Nachdem die Arbeitsgruppe die Leitlinien erstellt hat, müssen sie vom Gemeinderat beschlossen werden.

Die Arbeitsgruppe hat Mitte Juni 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Über die Erarbeitung der Leitlinien und den aktuellen Stand in der Arbeitsgruppe können Sie sich über die Ergebnissprotokolle der Sitzungen informieren.

Arten der Bürgerbeteiligung

Beteiligung kann verschiedene Formen haben: Ortsbegehungen, Informationsveranstaltungen, Befragungen, Runde Tische. Wichtig dabei ist, dass die Methode stets auf die Zielgruppe zugeschnitten ist. Dann kann auch schon einmal eine Online-Beteiligung sinnvoller als eine Präsenzveranstaltung sein. Die Gemeinde Kranenburg prüft für jedes freiwillige Beteiligungsprojekt individuell, mit welcher Methodik die meisten Bürgerinnen und Bürger aus der Zielgruppe angesprochen werden. 

Bei allen Beteiligungsvorhaben muss jedoch klar sein: Entscheidungen kann nur der demokratisch gewählte Gemeinderat treffen. 

Freiwillige Bürgerbeteiligung

Freiwillige oder informelle Bürgerbeteiligung geschieht freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Verwaltung oder Politik auferlegt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Formelle Bürgerbeteiligung

Für formelle Beteiligungsverfahren gibt es hingegen eine gesetzliche Grundlage, die Verwaltung oder Politik dazu verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger miteinzubeziehen. Das kann eine Beteiligung im Rahmen einer Bauleitplanung sein oder eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Beispiel.

Häufig gestellte Fragen

Woher weiß ich, wann ich mich beteiligen kann?

Die Gemeinde Kranenburg kündigt alle Beteiligungen auf ihrer Website, über Pressemitteilungen und in den sozialen Medien an. Je nach Zielgruppe kann es auch mal sein, dass gezielt oder zufällig Bürgerinnen und Bürger ausgewählt und angeschrieben werden.

Wie läuft eine Beteiligung ab?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt stark vom Thema sowie der Zielgruppe ab. Mal findet ein Runder Tisch statt, mal ein Informationsabend, mal ein Online-Brainstorming oder eine Kombination aus Methoden. Die Gemeinde achtet dabei immer darauf, die Zugangsbarrieren so gering wie möglich zu halten.

Wenn ich einmal dabei war, muss ich dann immer wieder kommen?

Nein, die Teilnahme an einem Beteiligungsprojekt ist nicht verbindlich. Es kann sein, dass ein Vorhaben Sie ganz besonders interessiert und ein anderes für Sie weniger Bedeutung hat. Wir freuen uns dennoch über eine rege Teilnahme an allen Beteiligungen.

Kontakt

Bürgerbeteiligung und Medienarbeit
Telefon02826/79-102
E-Mailbuergerbeteiligung@kranenburg.de