Untersuchungsberechtigungsschein
Kategorien: Arbeit & Ruhestand
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. ein Minijob oder eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, auch UB-Schein genannt, beantragen.
Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie dem Arbeitgebenden vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.
Der UB-Schein muss über den folgenden Link beantragt werden: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Um die Online-Beantragung erfolgreich durchführen zu können, benötigen Sie einen Ausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Sollten Sie unsicher sein, ob bei Ihrem Ausweisdokument die Funktion aktiviert ist, sprechen Sie bitte im BürgerService vor.
Es kommt zu Fehlermeldungen bei der Beantragung? Zögern Sie nicht, sich im BürgerService zu melden, wir helfen gerne!
Über den Link https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen erhalten Sie auch die UB-Scheine für die Nachuntersuchungen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums des Innern zum Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Kontakt
Telefon | 02826/79-0 |
---|---|
buergerservice@kranenburg.de |