Sperrmüllabfuhr
Kategorien: Steuern & Abgaben
Zum Sperrmüll gehören sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihres Umfanges und ihres Gewichtes nicht in den Abfallgefäßen untergebracht werden können. Sie können viermal jährlich zu festen Abholterminen bereitgestellt werden. Dabei dürfen Gegenstände eine Größe von 1,25 Metern im Quadrat und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten. Je Haushalt dürfen maximal 2 Kubikmeter zur Abfuhr bereitgestellt werden. Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Kranenburger Bürger können zudem kostenlos bis zu 2 Kubikmeter bzw. 200 Kilogramm Sperrmüll beim Wertstoffhof der Stadt Kleve und bei der KKA GmbH Entsorgungszentrum Moyland abgeben.
Zum Sperrgut gehören u.a. folgende Gegenstände:
- Schränke (ohne Glas/Spiegel)
- Stühle, Sessel, Couchgarnituren ohne Polster
- Fahrräder, Schubkarren, Metallregale etc.
- Toaster, Kaffeemaschinen, Friteusen etc.
- Waschmaschinen, Trockner, Herde, Kühlschränke etc.
- Plastikstühle, Plastiktische
- Teppiche (gerollt & gebündelt)
Nicht zum Sperrgut gehören u.a. folgende Gegenstände:
- mit Abfall gefüllte Kartons, Säcke u.a. Behältnisse
- Kfz-Teile (Reifen, Autositze, Auspuffrohre etc.)
- Folien (Teichfolie, Silofolie, etc.)
- Gartenzäune
- Gegenstände aus Haushaltsauflösungen / Entrümpelungen
- Tapetenreste, Kartonagen, Papprollen, Holzpaletten
- Draht und Drahtgeflechte
Bauschutt und Baustellenabfälle jeglicher Art gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll.
Gegenstände die nicht zum Sperrmüll gehören, können Sie durch private Containerdienste erntsorgen lassen. Sie können diese Gegenstände auch selbst zur KKA GmbH Entsorgungszentrum Moyland, Alte Bahn 133, 47551 Bedburg-Hau, Tel.: 02824-92603 oder zum Wertstoffhof der Stadt Kleve, Briener Straße 200, 47533 Kleve, Tel.: 02821-899472 bringen. Die Anlieferung ist kostenpflichtig
Weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr finden Sie auf den Seiten 6 - 7 in der Abfallinformation.
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