Schwerbehindertenausweis beantragen
Kategorien: Gesundheit
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Für die Durchführung des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht ist seit dem 1. Januar 2008 die
Kreisverwaltung Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
zuständig. Auf Wunsch leitet der BürgerService Ihren Antrag an die Kreisverwaltung weiter.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Erst- bzw. Verschlimmerungsanträge können beim BürgerService abgeholt werden. Sie sind vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen wieder im BürgerService abzugeben oder direkt bei der Kreisverwaltung Kleve einzureichen.
Die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen kann im BürgerService vorgenommen werden, falls die Gültigkeit nicht länger als ein Jahr abgelaufen und noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Kontaktdaten der Anprechpartner der Kreisverwaltung Kleve, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve.
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