Namenserklärungen

Kategorien: Recht & Ordnung

Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung, Scheidung oder durch öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Namensänderung, ob Vorname und/oder Familienname sind:

-    Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
-    Erklärung eines Doppelnamens
-    Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens (nach Beendigung einer Ehe)
-    Namenserklärung für Kinder (Namenserteilung, vorgeburtliche Bestimmung, Einbenennung, Rücknebennung etc.)
-    Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz
-    Angleichung nach Einbürgerung
-    Änderung des Vornamens wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung
-    Änderung der Reihenfolge der Vornamen
-    Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Um der komplexen Beratungs- und Belehrungspflicht nachzukommen und die zur Beurkundung benötigten Unterlagen einsehen und prüfen zu können, ist es meistens erforderlich, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Standesamt und Antragsteller hergestellt wird. Nutzen Sie hierzu gerne folgende Mailadresse: buergerservice@kranenburg.de. Bei Bedarf wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart.

Gebührenrahmen

  • abhängig von der Art der Namenserklärung: 21,00 € bis 100,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de