Namensänderung

Kategorien: Familie & Kind

  • Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens nach Scheidung einer Ehe oder Tod des Ehegatten möglich
  • Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens, wenn dieser bei der Eheschließung nicht bestimmt wurde
  • Voranstellung/ Anfügung des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen; sowie der Widerruf der vorgenannten Erklärung - eine erneute Erklärung ist nicht zulässig

Diese Erklärungen können vom Standesamt des Wohnsitzes, sowie vom Eheschließungsstandesamt entgegengenommen werden. Die Namensänderung wird allerdings erst nach Eingang beim Eheschließungsstandesamt wirksam.

Gebührenrahmen

  • Namensänderung: 21,00 €
  • Bescheinigung über Namensänderung: 9,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de