Namensänderung
Kategorien: Familie & Kind
- Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens nach Scheidung einer Ehe oder Tod des Ehegatten möglich
- Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens, wenn dieser bei der Eheschließung nicht bestimmt wurde
- Voranstellung/ Anfügung des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen; sowie der Widerruf der vorgenannten Erklärung - eine erneute Erklärung ist nicht zulässig
Diese Erklärungen können vom Standesamt des Wohnsitzes, sowie vom Eheschließungsstandesamt entgegengenommen werden. Die Namensänderung wird allerdings erst nach Eingang beim Eheschließungsstandesamt wirksam.
Gebührenrahmen
- Namensänderung: 21,00 €
- Bescheinigung über Namensänderung: 9,00 €
Kontakt
Bürgerservice und Standesamt
Telefon | 02826/79-0 |
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buergerservice@kranenburg.de |