Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)

Kategorien: Recht & Ordnung

Ereignet sich ein Personenstandsfall eines deutschen Bürgers im Ausland, kann ein Antrag auf Nachbeurkundung beim zuständigen Standesamt gestellt werden. 
Personenstandsfälle sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin.

Antragsberechtigt ist
-    Bei einer Eheschließung im Ausland: die Ehegatten; sind beide bereits verstorben, können auch deren Eltern und Kinder den Antrag stellen
-    Bei einer Geburt im Ausland: die Eltern des Kindes, sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder
-    Bei einem Sterbefall im Ausland: die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen

Die vorzulegenden Unterlagen sind im Einzelfall beim Standesamt zu erfragen. Hierzu reicht eine Mail mit Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name laut Pass, Familienstand, Nationalität und Wohnort) und der Angabe Ihres Anliegens an buergerservice@kranenburg.de.

Gebührenrahmen

  • Nachbeurkundungen: 21,00 € bis 40,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de