Meldeauskünfte

Kategorien: Bauen & Wohnen

Für eine Auskunft aus dem Melderegister können eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle sowie eine Privatperson einen Antrag stellen. 
Die Anfrage muss schriftlich beim BürgerService der Gemeinde Kranenburg eingereicht werden und ein berechtigtes Interesse angeben. Wenn die Daten für kommerzielle Zwecke verwendet werden, ist dies anzugeben, sowie ob die Auskunft für Werbezwecke oder Adresshandel genutzt werden soll. Melderegisterauskünfte werden nur erteilt, wenn die angegebenen Suchkriterien wie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder Adresse eine eindeutige Person identifizieren. Wollen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister stellen, senden Sie die entsprechende Anfrage an folgende Stelle:

Gemeinde Kranenburg, BürgerService, Klever Straße 4, 47559 Kranenburg
oder per Email an: buergerservice@kranenburg.de

Telefonisch werden hinsichtlich des Datenschutzes und der weiteren rechtlichen Voraussetzungen keine Auskünfte erteilt.

Hinweis: aus dem Melderegister können nur Auskünfte über natürliche Personen erteilt werden. Auskünfte über juristische Personen (z.B. Firmen, Wirtschaftsunternehmen) erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

Gebührenrahmen

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
  • Archivauskunft: 15,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de