Meldeangelegenheiten

Kategorien: Bauen & Wohnen

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln oder in eine andere Wohnung ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte achten Sie darauf, die genannten Fristen einzuhalten, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.
Grundlegend werden für Meldeangelegenheiten folgende Papiere benötigt:
-    Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identitätskarte etc.)
-    bei Einzug in Eigentum: Kaufvertrag / Hausnummernvergabe bzw. Bescheinigung über Fertigstellung bei Neubau
-    bei Einzug in ein Mietobjekt: Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt und unterschrieben durch den Wohnungsgeber (Download Wohnungsgeberbestätigung)
-    bei Zuzug aus dem Ausland: Abmeldebestätigung oder Meldebestätigung der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes
-    bei Familienstand verheiratet, geschieden, verwitwet: entsprechender Nachweis in Form von Urkunde

Sofern minderjährigen Familienangehörige mitzuziehen (Kinder, Stiefkinder usw.) werden ebenfalls ein Ausweisdokument und die Geburtsurkunde, sowie ein Nachweis über die alleinige / gemeinsame Sorge und eine Vollmacht aller sorgeberechtigter Personen benötigt. Ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice ist erforderlich. 
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Wegzug möglich und erfolgt unter Vorlage eines Ausweisdokuments und der Angabe der neuen Anschrift im Ausland. Setzen Sie sich gerne mit dem BürgerService in Verbindung, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
 

Gebührenrahmen

  • bei Verstoß gegen die Meldepflicht: 25,00 € bis 1.000,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de