Hundesteuer
Kategorien: Steuern & Abgaben
Die Steuersätze betragen:
- wenn nur ein Hund gehalten wird 54 Euro,
- wenn zwei Hunde gehalten werden 72 Euro je Hund
- wenn drei oder mehrere Hunde gehalten werden 90 Euro je Hund
- wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 432 Euro (achtfacher normaler Hundesteuersatz),
- wenn zwei oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden 720 Euro je Hund (zehnfacher normaler Hundesteuersatz).
Informationen zum Landeshundesteuergesetz, über die betroffenen Hunde und über die damit verbundene Melde- und Kennzeichnungspflicht erhalten Sie unter der Dienstleistung "Hunde-Einstufung nach dem Landeshundegesetz" oder beim Ordnungsamt der Gemeinde Kranenburg unter der Rufnummer 0 28 26 / 79-320.
Als Anlage ist ein Vordruck zum An- oder Abmelden von Hunden beigefügt.
Der Hundebestand wird regelmäßig kontrolliert. Bitte melden Sie deshalb Ihren Hund rechtzeitig an. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz kann bei Nichtanmeldung ein Bußgeld verhängt werden.
Kontakt
Telefon | 02826/79-220 |
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finanzmanagement@kranenburg.de |