Geburt
Kategorien: Familie & Kind
Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Zur Beurkundung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In jedem Fall:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Aufenthaltstitel von ausländischen Eltern
- schriftliche Erklärung der Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes
- ausländische Urkunden im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen, Übersetzungen sollten in Deutschland angefertigt werden
- ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation, bzw. Richtigkeitsprüfung
Kindeseltern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von verheirateten Eltern:
- neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde
- bei Eheschließung im Ausland möglichst internationale Heiratsurkunde
Zusätzlich von nicht verheirateten Eltern:
- neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft (wenn bereits vorhanden)
- die Sorgeerklärung (wenn bereits vorhanden)
- ausländische Scheidungsurteile bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Um der komplexen Beratungs- und Belehrungspflicht gegenüber den Eltern nachzukommen und die zur Beurkundung benötigten Unterlagen einsehen und prüfen zu können, ist es meistens erforderlich, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Standesamt und Eltern hergestellt wird. Nutzen Sie hierzu gerne folgende Mailadresse: buergerservice@kranenburg.de. Bei Bedarf wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart.
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Gebühren: kostenfrei, Urkunden für verschiedene Stellen ebenfalls kostenfrei, alles darüber hinaus:
Gebührenrahmen
- erste Urkunde: 10,00 €
- jede weitere Urkunde: 5,00 €
Kontakt
Telefon | 02826/79-0 |
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buergerservice@kranenburg.de |