Führungszeugnis

Kategorien: Arbeit & Ruhestand

In vielen Bereichen des Lebens benötigen Sie heute ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters, im Volksmund auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt. Dieses Führungszeugnis können Sie beim Bürgerservice persönlich beantragen, sofern Sie in Kranenburg mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Sie können beim Bürgerservice ein Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Ein Führungszeugnis für private Zwecke wird an Ihre Meldeanschrift gesandt, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die anfordernde Behörde gesandt. Hierzu werden die konkrete Anschrift und der Verwendungszweck benötigt. Bringen Sie bitte das entsprechende Anschreiben bzw. Kontaktdaten mit.

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen nach §30a BZRG vorzulegen. Dies kann z.B. ein Schreiben eines Arbeitgebers sein oder die Bestätigung der Pflegeschule. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen.
Ihr Antrag wird vom Bürgerservice an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet, wo das Führungszeugnis erstellt wird. Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister beträgt ungefähr eine Woche.

In Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kann ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedsstaates angefordert werden muss. Die Bearbeitungszeit kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert, ist übersichtlicher und mehrsprachig.

Seit dem 01.09.2014 besteht alternativ die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Um hiervon Gebrauch machen zu können benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.


Hinweis: Sofern der Antragsteller Mittellosigkeit oder einen besonderen gemeinnützigen Verwendungszweck nachweist, kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Gebührenrahmen

  • Führungszeugnis: 13,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de