Fischereischein beantragen
Kategorien: Engagement & Hobby
Wer die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen Fischereischein besitzen, diesen mit sich führen und auf Verlangen Ordnungskräften und der Fischereiaufsicht vorzeigen. Einen Fischereischein kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und die Fischerprüfung bestanden hat.
Den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins können Sie unter Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines anderen Nachweises über Kenntnisse im Fischfang (für in den Niederlanden Lebende: Vispas) und eines Lichtbildes stellen.
Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.
Bei der Erteilung des Fischereischeins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Außerdem werden ein Passfoto und ein gültiges Ausweisdokument, sowie evtl. vorhandene Prüfungszeugnis bzw. ein anderer Nachweis über Kenntnisse im Fischfang benötigt (für Niederländer: Vispas). Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeines muss ebenso die unter dem Download bereitgestellte Erklärung vorgelegt werden.
Für eine Verlängerung werden ein aktuelles Ausweisdokument sowie der derzeitige Fischereischein benötigt.
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Fischereischein finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve und auf der Internetseite des Angelsportvereins Kleve.
Gebührenrahmen
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Telefon | 02826/79-0 |
---|---|
buergerservice@kranenburg.de |