Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Kategorien: Ein & Auswanderung

Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung beantragen. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten, z. B. freie Wahl des Wohnortes und Arbeitsplatzes, Nachzug von Familienmitgliedern sowie aktives und passives Wahlrecht.
Für das Einbürgerungsverfahren ist der Kreis Kleve zuständig. Das Verfahren ist sehr komplex und nimmt in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch.
 

Staatsangehörigkeitsangelgenheiten
  • Wofür benötige ich den Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland kann deutschen Staatsbürgerinnen beziehungsweise Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt werden, wenn Zweifel über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer öffentlichen deutschen oder ausländischen Stelle benötigt wird.
Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass nachgewiesen. Diese Nachweise reichen in der Regel aus, um Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu belegen.

  • Wo stelle ich meinen Antrag?

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Kreisverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.


Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Kleve. Hier gelangen Sie zur entsprechenden Internetseite.

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