Ehefähigkeitszeugnis

Kategorien: Familie & Kind

Das Ehefähigkeitszeugnis, kurz auch EFZ genannt, wird für Deutsche ausgestellt, welche im Ausland heiraten wollen. Die vorzulegenden Unterlagen sind in der Regel die Gleichen, wie sie zu einer Anmeldung für eine Eheschließung im deutschen Standesamt benötigt werden. Welche Unterlagen dies genau sind, ist im Einzelfall beim Standesamt zu erfragen. Hierzu reicht eine Mail mit Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name laut Pass, Familienstand, Nationalität und Wohnort) und der Angabe Ihres Anliegens an buergerservice@kranenburg.de

Ausländische Staatsangehörige erhalten das EFZ im letzten Wohnort ihres Heimatlandes oder beim zuständigen Konsulat, wenn sie noch nie im Land Ihrer Staatsangehörigkeit gewohnt haben.

Kennt das Heimatland kein EFZ, so ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht zu beantragen. Die Beantragung und den Schriftwechsel für das Befreiungsverfahren übernimmt das Standesamt. Hierzu nehmen Sie bitte ebenfalls zunächst per Mail Kontakt mit dem Standesamt auf.

Gebührenrahmen

  • Ehefähigkeitszeugnis: 60,00 € bis 100,00 €

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de