Bürgergeld
Kategorien: Soziale Leistungen
Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird.
Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
haben, - erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig
bestreiten können, - und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve.
Formulare:
Kontakt
Soziale Leistungen
jobcenter@kranenburg.de |