Bürgergeld

Kategorien: Soziale Leistungen

Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird. 
Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie 

  •  zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht 
    haben,
  • erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig 
    bestreiten können, 
  • und in der Bundesrepublik Deutschland leben. 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Online-Anträge finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve.

Kontakt

Soziale Leistungen
E-Mailsozialamt@kranenburg.de