Ausweisdokumente: Personalausweis und Reisepass
Kategorien: Mobilität & Reisen
Die Beantragung von Ausweisen und Pässen in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes.
Laut Personalausweisgesetz ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Der Personalausweis dient als Identitätsnachweis im Inland und als Reisedokument in den meisten EU-Ländern sowie einigen weiteren Staaten. Die Beantragung erfolgt bei der Meldebehörde des Wohnortes. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt in der Regel 10 Jahre.
Das Passgesetz regelt die Ausstellung von Reisepässen, die für die Einreise in viele Länder außerhalb der EU benötigt werden. Der Reisepass wird auf Antrag ausgestellt und ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Die Beantragung erfolgt ebenfalls bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Namensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder Adoption ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss. Hierfür sind entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine Heiratsurkunde erforderlich.
Die Beantragung von Ausweisen und Pässen ist kostenpflichtig und die Bearbeitungszeit kann je nach Auftragslage variieren.
In der Regel liegen die Lieferzeiten für die Dokumente zwischen drei und fünf Wochen ab Beantragung. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig vor einer geplanten Reise oder einer notwendigen Ausweiserneuerung einen Antrag zu stellen.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Grundlegend werden folgende Unterlagen für die Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) benötigt:
- Bisheriges Ausweisdokument
- Aktuelles, biometrisches Passbild
- Nachweis der Namensschreibweise / -führung (Geburtsurkunde bei Familienstand ledig, Eheurkunde bei Familienstand verheiratet, geschieden, verwitwet, sonstige Bescheinigungen bei evtl. durchgeführten Namensänderungen)
- Evtl. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung, Vertriebenenausweis, Optionsdeutsch nach §4 (3) StAG etc.)
Um eine konkrete Auskunft Ihrer benötigten Unterlagen geben zu können, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des BürgerService: buergerservice@kranenburg.de oder unter der Telefonnummer 02826/790.
Vorläufige Dokumente werden bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgestellt und haben eine beschränkte Gültigkeit. Sollten Sie ein vorläufiges Dokument benötigen, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit dem BürgerService auf für eine zügige Klärung und Erledigung.
Jeder Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Kinder müssen bei der Antragstellung immer anwesend sein.
Gebührenrahmen
- Unter 24 Jahren: 22,80 €
- Über 24 Jahren: 37,00 €
- Reispass unter 24 Jahren: 37,50 €
- Reisepass über 24 Jahren: 70,00 €
- Expressgebühr für die Lieferung von Reisepässen innerhalb von 3 Werktagen: 32,00 €
zuzüglich Passgebühr - vorläufiger Ausweis: 10,00 €
- vorläufiger Reisepass : 26,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
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