Ausweisdokumente für Auslandsdeutsche

Kategorien: Mobilität & Reisen

Für im Ausland lebende Deutsche, sogenannte Auslandsdeutsche, ist grundsätzlich die deutsche Auslandsvertretung für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente zuständig.

Für grenznah wohnende Auslandsdeutsche besteht die Möglichkeit bei einer deutschen, grenznahen Kommune die Angelegenheiten rund um Ausweisdokumente zu erledigen. Liegt ein wichtiger Grund vor, darf auch der Antrag einer weiter entfernt lebenden Person bearbeitet werden. Hier sind die Voraussetzungen im Einzelfall durch den BürgerService zu prüfen.

Für die Beantragung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt: 
-    bisheriger Reisepass / Personalausweis 
-    Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes in Deutschland (sofern je ein Wohnsitz in Deutschland bestand)
-    Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes (nicht älter als 6 Monate) mit Familienstand und Nationalität 
-    Geburtsurkunde, wenn Familienstand ledig 
-    Eheurkunde / internationale Eheurkunde mit Vermerk über die Namensführung, wenn Familienstand verheiratet, geschieden oder verwitwet 
-    sonstige Nachweise über die Namensführung (bei Namensänderungen jeglicher Art)
-    Namenserklärung über einen gemeinsamen Ehenamen, sofern Eheschließung im Ausland stattfand
-    Für Minderjährige: Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
-    aktuelles Passfoto nach deutscher Biometrie

Um eine konkrete Auskunft Ihrer benötigten Unterlagen geben zu können, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des BürgerService: buergerservice@kranenburg.de oder unter der Telefonnummer 02826/790. Sollten Ihnen bereits Dokumente vorliegen, reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen zur Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit vorab per Mail ein. Für die Beantragung bietet es sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit an, einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Lieferung der Ausweisdokumente rund 4 – 6 Wochen dauern kann - es wird daher empfohlen, rechtzeitig vor einer geplanten Reise oder einer notwendigen Ausweiserneuerung einen Antrag zu stellen.
Jeder Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Kinder müssen bei der Antragstellung immer anwesend sein.
 

Gebührenrahmen

  • Personalausweis unter 24 Jahren: 52,80 €
  • Personalausweis über 24 Jahren: 67,00 €
  • Reisepass unter 24 Jahren: 75,00 €
  • Reisepass über 24 Jahren: 120,00 €
  • Expressgebühr für die Lieferung von Reisepässen innerhalb von 3 Werktagen: 32,00 €
    zuzüglich Passgebühr

Kontakt

Bürgerservice und Standesamt
Telefon02826/79-0
E-Mailbuergerservice@kranenburg.de