Asylbewerberleistungen
Kategorien: Ein & Auswanderung
Die Leistungen nach dem AsylbLG dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterbringung der Asylbewerber. Da Asylbewerber in der Regel nicht über eine Krankenversicherung verfügen, werden zusätzlich Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Diese Leistungen sind jedoch beschränkt auf die notwendige Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind.
Auch im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG bedarf es einer umfassenden Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sodass eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch die Gemeinde Kranenburg haben asylsuchende und geduldete Personen, die
- durch das Land Nordrhein-Westfalen der Gemeinde Kranenburg zugewiesen sind und sich auch tatsächlich im Gemeindegebiet aufhalten,
- deren Aufenthalt gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen bzw. humanitären Gründen erlaubt ist,
- ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können und
- keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben.
Weiterführende Informationen
Sie haben aufenthalts- oder ausländerrechtliche Fragen? Zuständig ist hierfür die Ausländerbehörde des Kreises Kleve. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve.
Kontakt
Telefon | 02826/79-520 |
---|---|
sozialamt@kranenburg.de |
sozialamt@kranenburg.de |