Anliegerbescheinigung beantragen
Kategorien: Bauen & Wohnen
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstücksbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos, unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs, bei der Abteilung Tiefbau zu beantragen .
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Gebührenrahmen
- Ausstellung: 22,00 €
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Tiefbau
Telefon | 02826/79-680 |
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bauamt@kranenburg.de |