Abwasser und Kanalisation
Bereitsschaftsdienst Kanal
Falls es außerhalb der Dienstzeiten zu Störungen im Kanalbetrieb kommen sollte, erreichen Sie den Rufbereitschaftsdienst Kanal unter 0151 12161859 mobil.
Straßenseitengraben
Die Straßenseitengräben dienen in erste Linie der Entwässerung der anliegenden Straßen und sind somit Teil der Abwasseranlage. Die Straßenseitengräben werden von der Gemeinde Kranenburg betrieben und unterhalten und dürfen ausschließlich aus wichtigem Grund (z.B. der Erschließung eines Grundstückes) mit einem Rohrdurchlass unterbrochen werden. Hierzu ist vorab die Genehmigung der Gemeinde Kranenburg einzuholen.
Ähnlich verhält es sich bei sogenannten Gräben, die als Gewässer deklariert sind. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit bei der Deichschau Kranenburg oder Deichschau Düffelt.
Gut zu wissen: Kanalisation
Längst nicht alles, was durch die Kanalisation fließt, gehört auch dort hin. Die Folgen können gravierend sein - von Ablagerungen in den Kanälen über Schäden an Betriebsanlagen bis zum Zusammenbruch der biologischen Abwasserreinigung oder der akuten Gefährdung des Personals in den Abwasseranlagen. Die Entwässerungssatzung sieht deshalb vor, dass Stoffe, die geeignet sind,
- die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation bzw. die Reinigungsleistung der Kläranlagen zu beeinträchtigen,
- giftige, übel riechende oder explosive Dämpfe und Gase zu bilden sowie
- Bau- und Werkstoffe anzugreifen
grundsätzlich nicht über die Abwasseranlagen beseitigt werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere:
- feste Abfälle (auch in zerkleinertem Zustand), z.B. Kehricht, Müll, Schutt, Glas, Schlamm, Asche, Küchenabfälle, Fasern;
- Trester, Trub, Schlempe, hefehaltige Rückstände, Molke, Latices, Lederreste, Borsten, Silagesickersaft, Abfälle aus Schlachtung, Tierkörperbeseitigung und Lebensmittelproduktion;
- erhärtende Stoffe, z.B. Zement, Kalk, Kalkmilch, Gips, Mörtel, Kartoffelstärke, Kunstharze, Bitumen, Teer;
- feuergefährliche oder explosionsfähige Gemische bildende Stoffe, z.B. abscheidbare, emulgierte und gelöste Leichtflüssigkeiten wie Benzin, Heizöl, Farben, Lacke;
- Öle und Fette, z.B. abscheidbare und emulgierte öl- und fetthaltige Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, Schmieröle;
- aggressive oder giftige Stoffe, z.B. Säuren, Laugen und Salze, Stoffe, die mit Abwasser reagieren und dadurch schädliche Substanzen oder Wirkungen erzeugen;
- Schwerflüssigkeiten, z.B. Dichlormethan, Trichlormethan, Tetrachlormethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen;
- Biozide, z.B. Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel;
- Stoffe und Zubereitungen, die zu unverhältnismäßig großer Schaumbildung führen, z.B. Textilhilfsstoffe, Tenside;
- Landwirtschaftliche Fäkalien, z.B. Jauche, Gülle, Mist;
- Stoffe, die Dämpfe und Gase, wie z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff, bilden;
- Tampons, Binden und feuchtes Toilettenpapier darf nicht über die Toilette entsorgt werden.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie spiegelt nur die Erfahrungen wieder, die leider immer wieder mit unzulässigen Einleitungen gemacht werden müssen.
Abwasserbeseitigungskonzept
Gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben. Die Gemeinden sind dazu angehalten, der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge der noch zu erfolgenden Maßnahmen vorzulegen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wird im Abstand von fünf Jahren überarbeitet.
Satzungen und Gebühren
Die einschlägigen Satzungen und die daraus resultierenden Gebühren stehen Ihnen jeweils als Download unten auf dieser Seite zur Verfügung.
Deichschauen in der Region
Deichschau Düffelt
Hier finden Sie alle Informationen zur Deichschau Düffelt.
Deichschau Kranenburg
Hier finden Sie alle Informationen zur Deichschau in Kranenburg.
Deichverband Kleve-Landesgrenze
Hier finden Sie alle Informationen zum Deichverband Kleve-Landesgrenze.