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Kanalanschluss

Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist bei der Gemeinde Kranenburg schriftlich und rechtzeitig vor den Anschlussarbeiten zu beantragen. Nach erfolgtem Anschluss sind die Arbeiten abzunehmen.

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie stehen unten als nicht barrierefreie PDF zum Download bereit.

Das Grundstück selbst ist laut der Entwässerungssatzung vor einem möglichen Rückstau aus dem Kanal zu schützen (Rückstausicherung). Bei einem Anschluss im Trenn- oder Mischsystem ist entscheidend, dass die Regenentwässerung oberhalb der Rückstausicherung vorbeigeführt werden, da anderenfalls das eigene Regenwasser des Gebäudes fluten kann.

Mit der erstmaligen Inbetriebnahme von privaten, schmutzwasserführenden Kanalleitungen ist eine Funktionsprüfung gem. SüwVO Abw durchzuführen. Das Ergebnis ist der Gemeinde Kranenburg mittels Protokoll bei der Abnahme nachzuweisen.

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