Bauen & Wirtschaft

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Straßenseitengraben

Die Straßenseitengräben dienen in erste Linie der Entwässerung der anliegenden Straßen und sind somit Teil der Abwasseranlage. Die Straßenseitengräben werden von der Gemeinde Kranenburg betrieben und unterhalten und dürfen ausschließlich aus wichtigem Grund (z.B. der Erschließung eines Grundstückes) mit einem Rohrdurchlass unterbrochen werden. Hierzu ist vorab die Genehmigung der Gemeinde Kranenburg einzuholen.

Ähnlich verhält es sich bei sogenannten Gräben, die als Gewässer deklariert sind. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit bei der Deichschau Kranenburg oder Deichschau Düffelt.