Bauen & Wirtschaft

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Wasserrechtliche Erlaubnis

In manchen Gebieten betreibt die Gemeinde Kranenburg keinen Regenwasser- oder Mischwasserkanal. In diesen Fällen ist das Regenwasser auf dem privaten Grundstück selbst zur Versickerung zu bringen. Hierfür ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die Gemeinde Kranenburg, welche den Antrag an die zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve weiterleitet.