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Hunde - Erlaubnispflichtige Hundehaltungen

Bestimmte Hunde

Nach dem Landeshundegesetz NRW dürfen bestimmte Hunderassen nur gehalten werden, wenn hierfür eine besondere Erlaubnis erteilt worden ist. Dies gilt für Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Old English Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Erlaubnis kann mit dem auf dieser Seite verlinkten Formular beim Ordnungsamt der Gemeinde Kranenburg beantragt werden.

Im Antragsverfahren hat der Hundehalter nachzuweisen, dass für die Hundehaltung ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Es muss eine Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstigen Schaden abgeschlossen und nachgewiesen sein. Außerdem muss der Hundehalter nachweisen, dass er die nötige Sachkunde besitzt. Die Sachkunde kann unter anderem durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des Kreises Kleve (Veterinäramt) nachgewiesen werden. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als 3 Monate sein darf. Des Weiteren muss der Hundehalter nachweisen, dass der Hund mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet worden ist. Im Erlaubnisverfahren wird auch eine Überprüfung der Hundehaltung vor Ort erfolgen.

Gefährliche Hunde

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden zählen zu den sogenannten gefährlichen Hunden. Eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der Haltung besteht. Ferner gilt das für bestimmte Hunde beschriebene Antragsverfahren.

Wichtiger Hinweis

Eine Erlaubnis muss erteilt worden sein, bevor ein Hund bestimmter Rassen oder ein gefährlicher Hund angeschafft wird. Wenn Sie beabsichtigen, einen Hund bestimmter Rassen oder einen gefährlichen Hund zu halten, wird daher dringend empfohlen, vorher Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Kranenburg aufzunehmen. Verstöße gegen rechtliche Vorschriften zur Hundehaltung können ordnungsrechtliche, als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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