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Erläuterungen zum Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben 2024

Die Steuer- und Abgabenbelastung berechnet sich für das Jahr 2024 bei einem Referenzhaushalt mit vier Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 200 qm befestigter Niederschlagsfläche, 20 Frontmeter Straßenreinigung und Winterdienst einschl. der Grundsteuer B bei einem Steuermessbetrag von 75,00 EUR auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.113,45 EUR. Damit ergibt sich eine Jahreserhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 40,40 EUR bzw. 3,76 %.

Hinweis zur Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren:

Mit dem Bescheid über Steuern und Abgaben 2024 werden zum einen die Vorauszahlungen auf die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2024 berechnet. Zum anderen werden nunmehr die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2023 entsprechend der tatsächlichen Wasserverbräuche unter Berücksichtigung der hierauf im Jahr 2023 geleisteten Vorauszahlungen endgültig abgerechnet. Die Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2024 werden dementsprechend unter Berücksichtigung der im Jahr 2024 geleisteten Vorauszahlungen erst im Jahr 2025 endgültig abgerechnet.

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Gebührenarten können dem beigefügten Erläuterungszettel entnommen werden.

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