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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kranenburg über die Feststellung der Listennachfolge eines verstorbenen Ratsmitglieds (29.04.2025)
Das Mitglied des Rates, Herr Manfred Maas, ist am 07.04.2025 verstorben. Wenn ein gewählter Bewerber stirbt, wird der Sitz aus der Reserveliste der Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten war. Ein späterer Wechsel des Ausgeschiedenen zu einer anderen Partei oder Wählergruppe ist unbeachtlich.
Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahl im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass aus der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD - Frau Annette Franken, Schulstraße 25, 47559 Kranenburg, mit Wirkung ab 28.04.2025 in die Vertretung der Gemeinde Kranenburg nachgerückt ist.
Gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats vom Tage der Veröffentlichung an Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung gem. § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kranenburg, 29.04.2025
Norbert Jansen