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Europawahl 2024 - Briefwahlantrag

Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht persönlich in ihrem Wahlbezirk wählen können, können bereits im Vorfeld der Wahl ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Ein Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Die Wahlbenachrichtungen werden in der Kalenderwoche 19 verschickt.

Der Antrag kann auch formlos unter Angabe aller (notwendigen) Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) gestellt werden. Sofern die Briefwahlunterlagen nicht an ihre Wohnanschrift geschickt werden sollen, geben Sie bitte die Adresse, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, an.

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich und online unter Verwendung des Online-Formulars erfolgen.

Beantragung eines Wahlscheins für die Europawahl am 09.06.2024

Bitte das hinterlegte Formular nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk oder durch Briefwahl abstimmen wollen.

ACHTUNG:
Anträge, die nach dem 07.06.2024 18:00 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!