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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kranenburg (06.03.2024)

Gemeinde Kranenburg

Öffentliche Bekanntmachung

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kranenburg

2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan in Kranenburg

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die Gemeinde Kranenburg ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die folgenden Hauptverkehrsstraßen aufzustellen:

- B 9 zwischen der Bundesgrenze und der Einmündung Hauptstraße (Ortsteil Wyler)

- B 504 zwischen der B 9 ("Tennisschläger") und der Anschlussstelle zur B 9, Klever Straße

- B 9, Klever Straße zwischen der Anschlussstelle zur B 504 und der Einmündung "Im Hammereisen" (Ortsteil Kranenburg)

- B 9, Dorfstraße und Lindenstraße (Ortsteile Nütterden und Neu-Nütterden)

Auf Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes NRW erstellten Lärmkarten (hier abrufbar) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 18.09.2023 bis zum 20.10.2023 erfolgt ist, wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan erarbeitet. Der Entwurf kann in der Zeit

vom 11. März 2024 bis einschließlich zum 07. April 2024

auf der Homepage der Gemeinde Kranenburg (s.u.) eingesehen werden. Am 11. März 2024 beginnt damit die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es wird allen Personen und Einrichtungen Gelegenheit gegeben, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und bis zum 21. April 2024 Anregungen zum vorliegenden Entwurf einzureichen. Etwaige Anregungen sind an die Gemeinde Kranenburg, Klever Straße 4, 47559 Kranenburg oder per Mail an Rathaus@Kranenburg.de zu richten.

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