Rathaus & Bürger

Inhalt

Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden. Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein, auch UB-Schein genannt, bei der Gemeinde beantragen.
Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie dem Arbeitgebenden vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.
Der UB-Schein kann über den folgenden Link beantragt werden: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • kostenlos
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis/ Kinderausweis/Reisepass
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten,
  • Jugendschutz