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Unterhaltsvorschuss (UVG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung des Jugendamtes für Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben und deren unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verpflichtung zur Zahlung des Regelunterhaltes nicht nachkommt.

Die Unterhaltsleistung wird bis zur Höhe des für die betreffende Altergruppe maßgebenden Regelbedarfs nach der am Wohnort des Kindes geltenden Regelunterhalts-Verordnung gezahlt.

Auskünfte und Antragsvordrucke erhalten Sie beim Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Kranenburg, Zimmer 0.20 und 0.21.

Die Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen erfolgt durch die Kreisverwaltung Kleve.

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Telefax: 0 28 21/ 85-5 00
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