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Unterhaltssicherung (Bundeswehr/ Zivildienst)

Anspruch auf Leistungen zur Unterhaltssicherung haben Wehrpflichtige und seine Familienanghörigen. Antragsberechtigt sind die Wehrpflichtigen und die anspruchsberechtigten Angehörigen. Die Leistungen dienen der Sicherung des Lebensbedarfes (Unterhaltssicherung).

Anträge und nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Kranenburg, Zimmer 0.20 und 0.21 bzw. die Unterhaltssicherungsstelle bei der Kreisverwaltung Kleve.
Die Anträge werden bei der Unterhaltssicherungsbehörde des Kreises Kleve abschließend bearbeitet.

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