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Sportpauschale

Die Sportpauschale soll zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden eingesetzt werden verbunden mit dem Ziel, die Sportstätteninfrastruktur zu sichern, wirksam auszubauen und zu modernisieren.

Grundsätzlich kann die Sportpauschale für eigene Maßnahmen der Gemeinde als auch für Maßnahmen der sporttreibenden Vereine verwendet werden. Grundlage ist der Erlass des Innen- und Finanzministers NRW vom 10.03.2004.

 

Das komplette Konzept zur Verwendung der Sportpauschale in der Gemeinde Kranenburg ist als Anlage beigefügt.

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