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Personalausweis

Ab dem 01. November 2010 kann der neue Personalausweis im BürgerService der Gemeinde Kranenburg beantragt werden. Eine Umtauschpflicht Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im praktischen Scheckkartenformat.
Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers/der Antragstellerin die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Ferner ist nun auch eine sogenannte Online-Ausweisfunktion verfügbar, mit der Sie erstmals die Möglichkeit haben, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen.
Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Wer erhält den neuen Personalausweis?

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden (z. B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union). Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.

Der frühere Kinderausweis wird seit Januar 2006 nicht mehr ausgestellt beziehungsweise verlängert.

Informationen zur Antragstellung

  • Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.
  • Ferner wird für die Beantragung ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto, sowie die Geburtsurkunde und ggfs. zusätzlich die Eheurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern) benötigt.
  • Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der/die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.
  • Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
  • Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
  • Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.
  • Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.

Hinweise zur Abholung

Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, und kann so frühestens ca. 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Die Aushändigung kann an den Antragsteller/die Antragstellerin oder an eine bevollmächtigte Person erfolgen. Auch der/die Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de (Rubrik: Länder, Reisen, Sicherheit)

Kommt Ihnen Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit den Ausweis und seine Funktionen sperren lassen.

Die Sperrung der eID-Funktion können Sie über die telefonische Sperrhotline 0180-1-333 333 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz, Nummer auch aus dem Ausland erreichbar) oder in Ihrem BürgerService vornehmen lassen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort ist nur Ihnen und Ihrer Personalausweisbehörde bekannt.

Haben Sie sich zusätzlich für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Hinweise zu den Neuerungen und zusätzlichen Funktionen des Personalausweises ab 01.11.2010 finden Sie unter www.personalausweisportal.de

 

Wichtig: Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • (6 Jahre gültig)
  • Über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • (10 Jahre gültig)
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Freizeit,
  • Heiraten,
  • Reisen,
  • Wohnen

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