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Klärschlammentsorgung

Grundstückseigentümer, deren Gebäude nicht an das gemeindliche Kanalnetz angeschlossen sind, sammeln das auf ihren Grundstücken anfallende Abwasser in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen. Für das Verbringen und die Entsorgung der Grubeninhalte sind folgende Gebühren zu zahlen:

 

Gebühr für die Entleerung von abflusslosen Gruben - 36,00 €/cbm


Gebühr für die Entleerung von Kleinkläranlagen - 43,00 €/cbm

 

Abflusslose Gruben sind nach Bedarf, d.h. entsprechend dem Frischwasserverbrauch und der daraus resultierenden Schmutzwassermenge, zu entleeren. Die Entsorgung der Inhalte aus herkömmlichen Kleinkläranlagen erfolgt mindestens einmal pro Jahr. Die Entleerung von vollbiologischen Kleinkläranlagen hat nach Bedarf, mindestens aber im Zweijahresrhythmus zu erfolgen.

Die Entleerungen der Gruben und Anlagen werden durch die Firma Peeters Landtechnisches Lohnunternehmen GmbH, Goch, Tel: 02823 - 87475, durchgeführt.

 

 

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