Rathaus & Bürger

Inhalt

Kindergartenbeiträge

Ermittlung des Kindergartenbeitrages

Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Kindergartenbeitrages nach dem Betreuungsumfang, den die Eltern in Abstimmung mit den Kindergärten und Kindertagesstätten festlegen. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 25, 35 und 45 Stunden.

Die Höhe des Kindergartenbeitrages richtet sich darüber hinaus nach dem jährlichen Gesamtbruttoeinkommen der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem ein Kind wohnhaft ist.

Die im Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Kalenderjahres ausgewiesenen Werbungskosten werden vom Gesamtbruttoeinkommen  abgesetzt. Wenn keine besonderen Werbungskosten ausgewiesen werden, ist die Werbungskostenpauschale von aktuell 1.000 € in Abzug zu bringen. Ab dem dritten Kind vermindert sich das Gesamteinkommen um den Kinderfreibetrag von aktuell 7.008 €.

Neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind auch andere Leistungen (u.a. Wohngeld, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss, Renten, Halbwaisenrente) zu berücksichtigen. Nicht angerechnet wird das Kindergeld. Das Elterngeld bleibt ebenfalls anrechnungsfrei, allerdings nur in der monatlichen Höhe bis 300 €.

Bei Empfängern von Versorgungsbezügen (u. a. Beamte, Soldaten, Mandatsträger) wird bei dem um die Werbungskosten bereinigten Einkommen ein Zuschlag von 10 % berücksichtigt.

Falls 2 Kinder zeitgleich einen Kindergarten besuchen, fällt der günstigere Beitrag weg.

Im letzten Kindergartenjahr (Vorschuljahr) besteht seit dem 1.8.2011 Beitragsfreiheit. Die Geschwisterbefreiung gilt auch in diesem Fall fort.

Zur Ermittlung der Beitragshöhe sind nachstehend genannte Einkommensnachweise

Vorzulegen:

1. Jahresverdienstnachweisung (Dezemberabrechnung)

2. Jaaropgave(n) des entsprechenden Kalenderjahres (bei Einkünften aus den NL),

3.  Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Kalenderjahres

            (bei getrennter Veranlagung, die Bescheide von beiden Eltern) sowie

            Nachweise weiterer Einkünfte (Elterngeld, Unterhaltsleistungen, UVG, Renten usw.)

Aktuell können nur Kinder mit Vollendung des zweiten Lebensjahres in den Tageseinrichtungen aufgenommen werden. Falls Sie einen Kindergartenplatz für ein noch unter zweijähriges Kind suchen, wenden Sie sich bitte direkt an das Kreisjugendamt Kleve, Tel. 02821-85-464, Frau Kersjes.

Kindergärten

Hier geht es zu den Kindergärten im Gemeindegebiet Kranenburg.

KITA-Online

Hier geht es zur Dienstleistung des Bedarfsanzeigeverfahrens KITA-Online.