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Gaststättenerlaubnis

Der Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bedarf nach § 2 des Gaststättengesetzes einer besonderen Erlaubnis (Konzession). Ein Antrag auf Erteilung einer solchen Erlaubnis kann beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, Zimmer 0.16 gestellt werden.

Wird eine Gaststätte, für die bereits eine gültige Erlaubnis erteilt worden ist, von einem neuen Betreiber übernommen, so kann bis zur Erteilung der entgültigen Erlaubnis eine befristete, vorläufige Erlaubnis beantragt werden.

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, so nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der genannten Ansprechpartner der Gemeinde Kranenburg auf.

Informationen auf einen Blick

Benötigte Unterlagen
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Bescheinigung einer Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • aktuelle und maßstabgerechte Grundrisszeichnung aller Betriebsräume und -flächen inkl. Bestuhlung
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Abnahme der Gaststätte durch die zuständige Gesundheitsbehörde

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