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Friedhofsangelegenheiten

Auf den gemeindlichen Friedhöfen in Kranenburg, Nütterden und Frasselt sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich.

Für die Beisetzung können Wahlgräber, Reihengräber, Urnenwahlgräber oder Urnenreihengräber gewählt werden. Bei Wahlgrabstätten erfolgt die Auswahl vor Ort in Absprache mit dem jeweils zuständigen Friedhofsmitarbeiter. Auf allen gemeindlichen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.

Auf dem Friedhof in Kranenburg ist ein Grabfeld für die freie Grabgestaltung eingerichtet. Aschenverstreuungen sind auf dem dafür angelegten Aschenstreufeld nur auf dem Kranenburger Friedhof möglich. Diese besondere Form der Beisetzung muss jedoch vom Verstorbenen zu Lebzeiten handschriftlich verfügt werden. Ebenfalls sind lediglich auf dem Friedhof in Kranenburg anonyme Erdreihen- und Urnenreihengrabbestattungen möglich.

Weitere Einzelheiten zu den Bestattungen, den Grabarten und den jeweiligen Grabgebühren sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Die Friedhofsgebühren werden durch den BürgerService in Rechnung gestellt. Sollten Sie noch Fragen zu Bestattungsformen, Grabrückgaben, Ruhe- und Nutzungszeiten, Bestattungsterminen, Grabgestaltung und Grabdenkmalgenehmigungen haben, so wenden Sie sich bitte an einen der zuständigen Mitarbeiter.

Informationen auf einen Blick

Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Tod

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