Rathaus & Bürger

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Beglaubigungen

Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache können beglaubigt werden, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, z.B. Zeugniskopien.

Zur Beglaubigung müssen auch die Originale vorgelegt werden!

Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erstellt sein. (http://www.justiz-dolmetscher.de/ )

Unterschriften können ebenfalls nur auf deutschsprachigen Schriftstücken beglaubigt werden.

Eine besondere Ausnahme bilden kopierte Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden, sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch). Diese dürfen nur durch den zuständigen Standesbeamten neu ausgestellt werden (vgl. Dienstleistung Urkunden).

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Für Rentenzwecke enstehen keine Kosten.
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: 2,00 Euro je Beglaubigung.
  • Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Auszügen: 3,75 Euro je Beglaubigung.
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten,
  • Hobby