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Öffentliche Bekanntmachung (29.06.2020)

Bekanntmachung der Gemeinde Kranenburg

Der Rat der Gemeinde Kranenburg hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 2 BauGB und § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Gewerbegebiet Nütterden", 7. vereinfachte Änderung, im Ortsteil Nütterden, sowie die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Das Plangebiet der 7. Änderung liegt im Gewerbegebiet Nütterden westlich des gleichnamigen Ortsteiles und ist in zwei Änderungsbereiche unterteilt. Der Änderungsbereich 1 liegt im Norden an der Bundesstraße B 9. Er betrifft die Flurstücke 364, 366, 368, 370, 371, 408 (teilweise), 423, 467 (teilweise), 468, 469 (teilweise) und 470 in der Flur 8, Gemarkung Nütterden. Die Flurstücke 408, 467 und 469 liegen im Geltungsbereich des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 26. Von diesen Flurstücken wird ein Streifen von 5 m Breite, in dem als Planungsvorlage ein Gehölzstreifen vorgesehen ist, in Anspruch genommen.

Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Nütterden“, 7. vereinfachte Änderung

Ausschnitt Planentwurf

Die Änderungen in den genannten Bereichen beinhalten zeichnerische und textliche Veränderungen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zudem wird gemäß § 13 (3) BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass zum Änderungsbereich 2 ein Immissionsschutzgutachen durch das Büro Uppenkamp und Partner, Ahaus, Nr. I03 0123 20 erstellt wurde. Das vorgenannte Gutachten liegt ebenfalls aus.

Der Entwurf der o. g. Bauleitplanung einschließlich der Begründung und weiteren Anlagen liegen in der Zeit vom 16.07.2020 bis 16.08.2020 (einschließlich) im Bauamt der Gemeinde Kranenburg, Rathaus, Klever Straße 4, Zimmer 1.17, während der Dienststunden (montag- bis freitagvormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine vorherige Besuchsanmeldung per E-Mail unter rathaus@kranenburg.de oder telefonisch unter 02826 79-64 sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (s.g. Alltagsmaske) erforderlich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden parallel im Internet unter „https://www.kranenburg.de“, Rubrik: Bauen&Wirtschaft / Bauleitplanung / Bebauungsplan / Laufende Verfahren eingestellt sowie im zentralen Internetportal des Landes unter „https://uvp-verbund.de/nw“ zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der o. g. Bauleitplanung schriftlich vorbringen oder zur Niederschrift beim Bauamt der Gemeinde Kranenburg erklären. Die Stellungnahmen können auch in anderer geeigneter Form, z.B. per Telefax (Nummer: +49(0)2826 7977) oder per Mail (Mail-Adresse: rathaus@kranenburg.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis gem. § 7 (6) Gemeindeordnung (GO NRW)

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kranenburg, den 29.06.2020

Der Bürgermeister

   -Steins-