Rathaus & Bürger

Inhalt

Ortsvorsteher

Die Gemeinde Kranenburg hat in ihrer Hauptsatzung die Einteilung ihres Gemeindegebietes in 9 Ortschaften festgelegt. Gleichzeitig ist dort festgelegt, dass für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher/ eine Ortsvorsteherin gewählt wird.

Die Ortsvorsteher nehmen die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahr. Sie sind ein Ansprechpartner für die Bevölkerung und greifen die Wünsche und Anregungen auf. Sie erledigen repräsentative Aufgaben in den Ortschaften und koordinieren oftmals auch gemeinsame Besuche mit dem Bürgermeister. Sie betreuen die Bekanntmachungskästen in den Ortschaften und geben auch Hinweise, wenn es Anlass zu Verbesserungen oder Reparaturen in ihren Ortschaften gibt.

Eine aktuelle Liste der Ortsvorsteher erhalten Sie im Ortsrecht. Der nachfolgende Link führt Sie zu dem Dokument. Ortsrecht