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Haushalt

Allgemeines

Die Gemeinde hat gemäß § 78 Absatz 1 GO NRW für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese enthält gemäß § 78 Absatz 2 GO NRW u.a. den Haushaltsplan. Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde dar und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan, einen Finanzplan sowie in Teilpläne gegliedert. Der kommunale Haushalt gilt grundsätzlich dann als ausgeglichen, wenn die Aufwendungen durch die Erträge gedeckt werden können. Nachfolgend sind die entsprechenden Haushaltssatzungen zu finden.

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