Rathaus & Bürger

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Ausschankgenehmigung

Allgemeines

Der öffentliche Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle kann aus besonderem Anlass (Kirmes, Dorffest, Schützenfest usw.) auf Antrag gestattet werden. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (formlos) beim genannten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung zu stellen. Aus dem Antrag müssen die persönlichen Daten des Antragstellers, die Bezeichnung und der Zeitraum der Veranstaltung hervorgehen. Bei eingetragenen Vereinen sind die Personalien des 1. Vorsitzenden anzugeben.

Hinweis zur Nachtruhe

Auch bei besonderen Anlässen gilt die gesetzliche Nachtruhezeit nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW. Bei Traditionsveranstaltungen kann jedoch auf Antrag der Beginn der Nachtruhezeit verlegt werden. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung auf.